Zu Beginn des Schuljahres wird regelmäßig in allen Schulen gewählt. Wichtige Fragen dabei sind z.B.:
Wer wirkt mit in Klassen, Jahrgangstufen und Kursen?
Wie wird der Lehrerrat gewählt und wer kommt in die Schulpflegschaft?
Wie sind die generellen Abläufe und wer wählt wen wann in welches Organ?
Dieses Heft bietet Lehrkräftenm Eltern und Schülervertretern eine kompakte Zusammenfassung der Vorschriften zur Schulmitwirkung.
Inhalt:
A Schulgesetz NRW
Schulmitwirkung (Auszug aus dem Schulgesetz)
Siebter Teil: Schulverfassung: Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 62 Grundsätze der Mitwirkung
§ 63 Verfahren
§ 64 Wahlen
Zweiter Abschnitt: Mitwirkung in der Schule
§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz
§ 66 Zusammensetzung der Schulkonferenz
§ 67 Teilkonferenzen, Eilentscheidungen
§ 68 Lehrerkonferenz
§ 69 Lehrerrat
§ 70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz
§ 71 Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz
§ 72 Schulpflegschaft
§ 73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft
§ 74 Schülervertretung
§ 75 Besondere Formen der Mitwirkung
Dritter Abschnitt: Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium
§ 76 Mitwirkung beim Schulträger
§ 77 Mitwirkung beim Ministerium
§133 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes
B Vorschriften zur Schulmitwirkung
Empfehlung einer Wahlordnung für die Schulmitwirkungsgremien
§ 1 Wahltermin
§ 2 Einladung zur Wahl
§ 3 Wahlleitung
§ 4 Wählbarkeit abwesender Mitglieder
§ 5 Niederschrift, Stimmzettel
§ 6 Abwahl durch Neuwahl
Empfehlung einer Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien
§ 1 Einberufung
§ 2 Tagesordnung
§ 3 Sitzungsverlauf
§ 4 Abstimmung
§ 5 Niederschrift
Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule (SV-Erlass)
1. Grundsätze
2. Aufgaben der SV
3. Organe der SV
4. Verbindungslehrerin oder Verbindungslehre
5. SV-Stunde
6. Veranstaltungen der SV
7. Freistellung von Schülerinnen und Schülern der Berufsschule
8. Finanzierung
9. Zusammenschlüsse von Schülervertretungen