SCHULWELT NRW - das Abonnement

Art.Nr.: SW-NRW

ISSN: ISSN 2626-823X

Seitenzahl: Nach Ausgabe unterschiedlich

Erscheinungsdatum:

Lieferfrist: 3-5 Tage

EUR 79,00
inkl. 7 % MwSt

  • inkl. Versandkosten


Produktbeschreibung

SCHULWELT NRW: unabhängige Fachzeitschrift für die Lehrerinnen und Lehrer in NRW

SCHULWELT NRW unterstützt professionelles Lehrerhandeln, gibt Anregungen für die Schulentwicklung und die digitale Schulpraxis, klärt schulrechtliche Fragen und stellt die aktuellen und geänderten Schulvorschriften zusammen

SCHULWELT NRW: Inhalt der Juni-Ausgabe

  1. Mehr Chancengerechtigkeit durch NRW-Talentscouting

    Talentscouts beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler aus weniger privilegierten und nichtakademischen Familien während der Sekundarstufe II und beim nachschulischen Übergang. Die individuelle und langfristige Beratung reduziert nachweislich die Chancenungleichheit beim Übergang in die berufliche und akademische Ausbildung. Erfahren Sie mehr

  2. Sinn und Unsinn von digitalen Schulbüchern

    Es scheint zunächst ein faszinierender Gedanke zu sein: Kinder, die mit einer leichten Schultasche das Schulgebäude betreten. Keine krummen Kinderrücken mehr durch das Schleppen schwerer Schulbücher. Nur mit einem Tablet ausgestattet, auf dem Schulbücher digital verfügbar sind, sollen sie sich leichtfüßig durch die Schulflure bewegen. Doch wie klappt die Umsetzung einer solchen Idee in der schulischen Realität? Neugierig?

  3. Bei JUUUPORT unterstützen Jugendliche Gleichaltrige bei Problemen im Internet

    JUUUPORT.de ist eine bundesweite Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Internet haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT-Scouts, helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, sexueller Belästigung, Datenklau, Fake News und problematischen Schönheitsidealen. Die Beratung via Kontaktformular ist datenschutzkonform und kostenlos.

  4. Mit der Cyberfibel sicher im Netz

    Welches Wissen und welche Fähigkeiten sind notwendig, um sicher und selbstbestimmt im Internet unterwegs zu sein? Und wie können Menschen mit verschiedenen Hintergründen diese Kompetenzen für ihren Alltag erlernen?

  5. Schulmitwirkung: Das neue Schuljahr beginnt mit Wahlen

    Zum Schuljahresbeginn stehen die Wahlen der Schulmitwirkungsgremien an. Mitwirkungsgremien sind die im Schulgesetz (§§ 65 bis 74) genannten Organe. Gemäß § 64 Abs. 5 soll die Schulkonferenz eine Wahlordnung beschließen. § 1 der Empfehlung einer Wahlordnung für die Schulmitwirkungsgremien (BASS 17-01 Nr. 1 – Wahlordnungsempfehlung) nennt die Fristen für die Wahlen in den Mitwirkungsgremien, die zu Beginn eines Schuljahres durchzuführen sind. Der Wahlkalender listet die empfohlenen Wahltermine für das Schuljahr 2024/2025.

  6. Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrerinnen und Lehrern in NRW

    Lehrkräfte beklagen eine Arbeitsverdichtung am Arbeitsplatz „Schule“ als Folge einer Zunahme von insbesondere außerunterrichtlichen Tätigkeiten. Aber auch die Themen Inklusion und Integration von Schülerinnen und Schülern binden Arbeitskraft im Schulalltag. Die Folge sind eine hohe Zahl von Belastungs- und Überlastungsanzeigen, die das Schulministerium und die untere und obere Schulaufsicht erreichen. Das Ministerium befindet sich in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einem ständigen Austausch mit Gewerkschaften und Verbänden sowie den Hauptpersonalräten der unterschiedlichen Schulformen. Hier gibt es eine Übersicht der Angebote

  7. Und natürlich: Alle neuen und geänderten Schulvorschriften in NRW im Überblick!

  8. Neugierig? Abonnieren Sie unseren Newsletter auf der Startseite und lesen jeden Monat einen aktuellen Beitrag kostenfrei: Hier

SCHULWELT NRW: Ihr Abonnement in der Übersicht

  1. 11 Ausgaben SCHULWELT NRW (inkl. Schulvorschriften NRW)
  2. Zum nächsten Schuljahresbeginn die gedruckte Fassung der Schulvorschriften
Das Abonnement läuft vom 1.1. bis 31.12. Es verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn es nicht bis zum 30.9. des Vorjahres schriftlich gekündigt wird (siehe AGB). Die Abonnementgebühren sind jeweils im Voraus fällig. Sie können jederzeit in das Abo einsteigen. Sie erhalten für das angefangene Jahr eine anteilige Jahresrechnung.