Der Lehrerrat - Aufgaben, Pflichten, Rechte

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Der Lehrerrat - Aufgaben, Pflichten, Rechte

Art.Nr.: az2/24/4

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Produktbeschreibung

Der Lehrerrat ist das Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung

Ute Lorenz führt Sie in die Aufgaben des Lehrerrats ein. Sie korrespondieren mit den erweiterten Zuständigkeiten der Schulleiterinnen und Schulleiter und machen den Lehrerrat nicht nur zu einem schulinternen Mitwirkungsgremium, sondern auch zu einem Beteiligungsorgan des Personalvertretungsrechts.

Er muss dabei viele Rechte, Pflichten und Vorschriften kennen, um sie richtig anwenden zu können. Dafür ist eine ständige Fortbildung wichtig und notwendig. Aber auch zeitliche Ressourcen müssen vorhanden sein, um die Aufgaben zu erfüllen.

Die besondere (zusätzliche) Form der Interessenvertretung für die Lehrkräfte in den jeweiligen Schulen selbst, führt zu einer Aufgabeneinschränkung der örtlichen Personalvertretungen auf der Ebene der Bezirksregierungen und der Schulämter und unterscheidet sich maßgeblich von den übrigen personalvertretungsrechtlichen Strukturen im öffentlichen Dienst. Dies macht seine Aufgabenerfüllung nicht immer einfach und führt ab und an auch zu Aufgabenüberschneidungen mit anderen Interessenvertretungen. Deshalb ist es ein guter Rat, wenn der Lehrerrat sich bei Unklarheiten auch von den Personalräten, mit ihrer größeren rechtlichen Erfahrung im Personalvertretungsrecht, beraten lässt.

Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang (Konfuzius, 551–479 v. Chr.).